AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma OeProMa Projektrealisationen GmbH

Diese Vereinbarung gilt für den Haftungsausschluss einer Veranstaltung (im Folgenden die „Veranstaltung“) wird zwischen der OeProMa Projektrealisationen GmbH, im folgenden Veranstalter, und den Teilnehmern der Veranstaltung (zusammen die „Parteien“) geschlossen.

Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

OeProMa Projektrealisationen GmbH
Dir./CEO: Dipl.-Ing. Hilmar Pfeiffer
Sörgerberg 17
A-9556 Liebenfels
Registernummer FN 426550 f
Registergericht Amtsgericht Klagenfurt

zustande.


1.Zustandekommen eines Vertrages
Die Buchung eines Veranstaltungstermines, sei es schriftlich oder telefonisch, beinhaltete einen rechtsgültigen verbindlichen Vertrag zwischen beiden Parteien. Als Preise und Konditionen gelten verbindlich die aktuell auf der entsprechenden homepage gelisteten.

2.Stornierung
Der Veranstalter ist im Stornierungsfall jedenfalls und unabhängig von den Gründen der Stornierung berechtigt, ab dem 13. Tag vor dem gebuchten Termin bei einer Stornierung 20% des bei der Buchung ergebenden Mindestbetrages (gebuchte Teilnehmeranzahl mit ermäßigten Preisen) zu erheben.
Die Stornogebühr kann nach einer Stornierung sofort durch Rechnungslegung fällig gestellt werden.

3. Haftungsbeschränkung
Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis und stimmen zu, dass sie vollständig und ausschließlich für ihr eigenes Handeln während der Veranstaltung verantwortlich sind. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden, Verluste oder Diebstähle, die während der Veranstaltung auftreten können. Vor jeder Veranstaltung werden die Teilnehmer auf die jeweiligen Gefahren und Einschränkungen hingewiesen. Außerdem werden die spezifischen Verhaltensregeln erläutert. Mit Antritt der Veranstaltung gelten diese als vollständig verstanden und akzeptiert. Bei Zuwiderhandlung kann dies zum sofortigen und zukünftigen Ausschluss von den aktuellen und folgenden Veranstaltungen führen.
Für sich aus Fehverhalten ergebende Schäden wird vom Veranstalter keinerlei Haftung übernommen.
Außerdem steht dem Veranstalter frei, bei durch Zuwiderhandlung oder grober Fahrlässigkeit erfolgten Schäden diese dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen.

4. Versicherungsschutz
Die Teilnehmer erkennen an, dass der Veranstalter keine Versicherungen für die Teilnehmer abschließt. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, eine ausreichende Versicherung für die Veranstaltung abzuschließen, wenn dies gewünscht wird.

5. Einverständniserklärung
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Fotos oder Videos von ihnen aufgenommen werden können. Diese Aufnahmen können für zukünftige Veranstaltungen, Werbezwecke oder andere Veranstaltungsbezogene Zwecke verwendet werden, ohne dass den Teilnehmern eine Entschädigung oder Gegenleistung zusteht.
Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein ist dies dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

6. Zustimmung zur Veröffentlichung
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name, Bild oder Kommentare in öffentlichen Medien oder sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit der Veranstaltung veröffentlicht werden können. Die Teilnehmer verzichten hiermit auf jedes Recht auf Privatsphäre oder auf Schadensersatzansprüche in Bezug auf solche Veröffentlichungen.
Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein ist dies dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

7. Haftungsfreistellung
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, den Veranstalter und seine Vertreter von jeglichen Ansprüchen, Forderungen, Schäden oder Verlusten, einschließlich Rechtskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben.

8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und bleiben weiterhin vollständig in Kraft.

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